Aktuelle Nachrichten
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LDI warnt vor Beeinträchtigung seiner Leistungserbringung
WeiterlesenIm Zusammenhang mit der aktuellen Corona Virus-Pandemie hat der IT-Dienstleister des LfF darauf hingewiesen, dass zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung hoch priorisierte Aufträge vorrangig zu erledigen sind. In Einzelfällen könne dies ursächlich dazu führen, dass es in nicht priorisierten Bereichen – wie etwa der Bezüge- und Beihilfebearbeitung des LfF – zu Verzögerungen im Rahmen der Leistungserbringung des…
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Wichtig in Zeiten der Pandemie: Kontaktloser Beihilfe-Antrag über eBeihilfe
WeiterlesenSeit Jahresbeginn 2020 steht als zusätzlicher Antragsweg zur Beantragung von Beihilfen die elektronische Antragstellung über das eBeihilfe-Verfahren zur Verfügung. Damit ist ein volldigitaler Weg von der Antragseinreichung bis hin zum Bescheidversand in Beihilfeangelegenheiten geschaffen.
Die Vorteile der kontaktlosen Antragstellung werden bereits von mehr als 20.000 Personen genutzt. Durch die elektronische Übermittlung sparen die… - | LfF
Erstattung von Reisekosten i. V. m. der Corona-Lage
WeiterlesenAufgrund der aktuellen Corona-Lage kommt es verstärkt zu Absagen von Veranstaltungen oder dienstlichen Terminen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass notwendige Nebenkosten und Auslagen für Reisevorbereitungen nach Maßgabe des § 9 Abs. 2 Landesreisekostengesetz (LRKG) erstatten werden können, wenn Dienstreisen aus Gründen, die der Reisende nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden können. Erstattungsfähig sind die…
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„Neuartiger Coronavirus“ (SARS-CoV-2)
WeiterlesenAufwendungen für eine im Rahmen diagnostischer Maßnahmen durchgeführten Laboruntersuchung auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 sind im Rahmen des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig, wenn es sich bei der betroffenen Person um einen begründeten COVID-19-Verdachtsfall handelt. Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Verdachtsfall vorliegt, obliegt der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt.
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Hinweis zu ruhegehaltfähigen Vordienstzeiten nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG)
Weiterlesen1. Was sind Vordienstzeiten?
Vordienstzeiten sind Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten, die vor der Berufung in das Beamtenverhältnis liegen. Ob und in welchem Umfang Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden können, beurteilt sich nach den hierfür maßgebenden Vorschriften der §§ 16 bis 18 und 20 LBeamtVG.
2. Angesprochener Personenkreis
Alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und…
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Film ab: Das Landesamt für Finanzen betreibt einen Youtube-Kanal
WeiterlesenSeit Dezember 2019 ist der Youtube-Kanal des Landesamtes für Finanzen online.
Auf dem Kanal stellt das LfF Erklärvideos für seine Kunden bereit. Die Videos sind eine einfache und moderne Alternative zum Lesen von umfangreichen schriftlichen Anleitungen und FAQs und sollen den Kunden einen smarten Weg zur Informationsbeschaffung bieten.
Sie erreichen den Kanal unter folgendem Link:
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eBeihilfe: Einfach digital den Beihilfeantrag einreichen
WeiterlesenAb sofort ist für die beihilfeberechtigten Personen des Landes Rheinland-Pfalz, die Bezüge durch das Landesamt für Finanzen erhalten, die Möglichkeit geschaffen worden, ihre Beihilfeanträge einfach digital und direkt mit dem Handy beziehungsweise Tablet per App oder am PC über die eBeihilfe-Website einzureichen. Ausgenommen hiervon sind Bezügeempfänger für die ausschließlich in den Bezügedaten ein/e Bevollmächtigte/r hinterlegt ist.
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Überleitung in die neuen Entgeltgruppen E9a/E9b
WeiterlesenHinweise zur Überleitung in die neuen Entgeltgruppen E9a/E9b finden Sie in folgendem Merkblatt.
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Vordienstzeiten
WeiterlesenDie versorgungsrechtliche Berücksichtigung von ruhegehaltfähigen Vordienstzeiten nach den §§ 16 bis 18 und 20 Landesbeamtenversorgungsgesetz ist nicht antragsgebunden. Sie erfolgt anlassbezogen und von Amts wegen, spätestens bei Eintritt in den Ruhestand. Ein gesonderter Antrag auf Festsetzung von ruhegehaltfähigen Vordienstzeiten ist daher nicht notwendig.
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Start der Direktabrechnung mit Krankenhäusern
WeiterlesenUm bei stationären Krankenhausaufenthalten für beihilfeberechtigte Personen sowie berücksichtigungsfähige Angehörigen eine Entlastung zu schaffen, bieten wir seit dem 01.12.2019 über das Direktabrechnungsverfahren die Möglichkeit, dass die Beihilfe direkt an das Krankenhaus überwiesen wird. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich nicht mehr um die Begleichung des auf die Beihilfe entfallenden Teils der regelmäßig kostenintensiven Rechnungen…