Bezügemitteilung

Warum erhalte ich eine Bezügemitteilung?

Jede Bezügemitteilung enthält die der Berechnung und Zahlung der Bruttobezüge zu Grunde liegenden Merkmale (Besoldungs-, Entgeltgruppe, Familienzuschlag, Zulagen usw.). Neben persönlichen Abzügen ist aus der Bezügemitteilung der nach Einbehaltung der gesetzlichen Abgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) jeweils zustehende Nettobezug ersichtlich. Veränderungen sind durch Vergleich der neuen Mitteilung mit der zuletzt erhaltenen Mitteilung erkennbar. Es empfiehlt sich daher, alle Mitteilungen sorgfältig aufzubewahren.

Ferner sollten Bezügeempfängerinnen - und -empfänger anhand der Mitteilungen in die Lage versetzt werden, die Berechnung ihrer Bezüge und die sich daraus ergebenden Überweisungen auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit hin zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind umgehend dem Landesamt für Finanzen mitzuteilen.

Warum erhalte ich nicht jeden Monat eine Bezügemitteilung?

Bezügemitteilungen werden nur erstellt, wenn sich Änderungen in den laufenden Bezügen öder Änderungen bei der Zahlung eines sonstigen Bezuges (z.B. Einmalzahlung, Überstundenvergütung, Nachzahlung einer allgemeinen Besoldungs-/Tariferhöhung) ergeben.

Muster einer Bezügemitteilung  

Die folgenden Bezügemitteilungen beinhalten jeweils die Daten eines Musterfalles aus dem integrierten Personalverwaltungs- und Bezügeabrechnungssystem IPEMA®.

Die Muster können von den aktuellen rechtlichen Grundlagen abweichen.

Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer Bezügemitteilung haben, wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin bzw. den Sachbearbeiter, der auf Ihrer Bezügemitteilung angegeben ist.

Muster gültig ab dem 01.11.2018

Muster gültig bis zum 31.12.2014