Abgabe der Familienkasse

Seit dem 01.10.2018 erfolgt die Bearbeitung von Kindergeldangelegenheiten durch die regionalen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Bitte reichen Sie entsprechende Anträge, Anfragen oder Nachweise bei der nunmehr für Sie zuständigen regionalen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein.

Umfassende Informationen zu Zuständigkeiten, Auszahlungsterminen und Antragsvordrucken erhalten Sie im Internet unter www.familienkasse.de.

Die Bearbeitung der kindergeldabhängigen Bezüge- und Gehaltsbestandteile verbleibt weiterhin eigenständig beim Landesamt für Finanzen bzw. der zuständigen Bezügestelle. Änderungen in den Verhältnissen sind daher sowohl der Familienkasse der BA, als auch der für Sie zuständigen Bezügestelle zeitnah mitzuteilen.