Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens
Nach § 49a Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrG) wurde ein Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens eingerichtet. In diesem Gremium des Bundes und der Länder werden Standards für kamerale und doppische Haushalte sowie für Produkthaushalte erarbeitet und überprüft. Dabei wird sichergestellt, dass die Anforderungen der Finanzstatistik einschließlich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berücksichtigt werden.