Newsletter des
Landesamt für Finanzen
Rheinland-Pfalz

03.07.2024

 
 

Inflationsausgleich Besoldung/Versorgung

 

Inflationsausgleich Besoldung/Versorgung und weitere Anpassungen aufgrund des Entwurfes des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025

Den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern, den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie den Empfängerinnen und Empfängern von laufenden Versorgungsbezügen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) wird einmalig zum Stichtag 09.12.2023 und laufend für die Zeit von Januar 2024 bis Oktober 2024 jeweils ein Inflationsausgleich gewährt.

Die Auszahlung des Inflationsausgleichs erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung. Ebenso erfolgt die Zahlung im Hinblick auf mögliche Konkurrenz- und Anrechnungsvorschriften unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Die Auszahlung des Inflationsausgleichs erfolgt erstmalig mit den Bezügen für März 2024.

Haben Sie Fragen zum Inflationsausgleich? Ihre Antworten finden Sie hier.

Auf die Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen und der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz wird ergänzend verwiesen:

https://fm.rlp.de/service/presse/detail/ministerrat-billigt-gesetzentwurf-zur-erhoehung-der-beamtenbezuege

Die weiteren im Entwurf des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 vorgesehenen Anpassungen werden zu den geplanten Stichtagen umgesetzt. Hierüber werden zu gegebener Zeit noch weitere Informationen veröffentlicht.

 
 
 
 
 

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