Aktuelle Nachrichten
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eBeihilfe: Einführung einer Antragsbegrenzung je Tag ab dem 08.05.2023
WeiterlesenPro Kalendertag können Sie aktuell aus Gründen der zügigeren Antragsbearbeitung maximal zwei Beihilfeanträge mit jeweils beliebig vielen Belegen einreichen. Wenn die Schaltfläche „einreichen“ ausgegraut ist und nicht betätigt werden kann, haben Sie das Tageslimit bereits erreicht. Sie können den Beihilfeantrag dann ab dem nächsten Tag einreichen.
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Deutschlandticket
WeiterlesenAktuelle Informationen zum Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) im Zusammenhang mit Dienstreisen
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Mietenstufenabhängiger Aufstockungsbetrag
WeiterlesenMit Wirkung ab 01.01.2022 wurde eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung eines mietenstufenabhängigen Aufstockungsbetrages geschaffen (Anlage 7 zum Landesbesoldungsgesetz).
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Stellung von Beihilfeanträgen: Online-Portal / App „einfach-einreichen“
WeiterlesenDie Beihilfestelle des Landes Rheinland-Pfalz kooperiert nicht mit dem Online-Portal/der App „einfach-einreichen“. Beihilfeanträge, die über dieses Portal/diese App beim Landesamt für Finanzen eingehen, werden daher unbearbeitet zurückgesandt.
Zur digitalen Übermittlung eines Beihilfeantrages steht ausschließlich das eBeihilfe-Verfahren zur Verfügung. Informationen hierzu finden Sie unter ebeihilfe.rlp.de. - | LfF
Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
WeiterlesenDen anspruchsberechtigten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Landes Rheinland-Pfalz wird mit den Bezügen für Januar 2023 eine Energiepreispauschale ausgezahlt.
Die Auszahlung der Energiepreispauschale steht unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier.
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Entgeltanpassung ab 01.12.2022 für Tarifbeschäftigte des Landes RP
WeiterlesenGemäß der Tarifeinigung vom 29.11.2021 werden die Tarifentgelte für die Beschäftigten der Länder ab dem 01.12.2022 wie folgt angepasst:
- Die Tabellenentgelte der Beschäftigten nach dem TV-L/TV-L-Forst werden um 2,8 % erhöht.
- Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und dem TVA-L-Forst sowie der Praktikantinnen/Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden um einen Festbetrag von 50,00 Euro erhöht.
- Die…
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Bezügeanpassung 01.12.2022
WeiterlesenDie Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz werden ab dem 01.12.2022 angepasst. Grundlage hierfür ist das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Info.
Haben Sie Fragen zur Bezügeanpassung? Ihre Antworten finden Sie hier.
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Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
WeiterlesenMit Rundschreiben vom 26.09.2022 hat das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz in Anlehnung an die politische Zielrichtung des Bundesgesetzgebers sein Einverständnis erklärt, dass ab dem 01.01.2022 ein pauschaler Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (in Anlehnung an § 1a Abs. 1a und § 19 BetrAVG) gezahlt werden kann. Ausgenommen sind Beschäftigte, bei denen sich keine Sozialversicherungsersparnis ergibt, z.B. mangels…
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Ihr Beitrag die Umwelt zu schützen und Ressourcen zu schonen – helfen Sie mit –
WeiterlesenDer verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen schützt das Klima und Sie können Ihren Teil dazu beitragen. Jeder noch so kleine Beitrag zählt.
Mit einem „Klick" können Sie sich dafür entscheiden den digitalen Posteingang des IPEMA®-Portals zu nutzen und ab sofort z. B. Ihre Bezügemitteilungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsmeldungen zeitnah via IPEMA®-Portal zu erhalten.
Dazu müssen Sie lediglich die entsprechenden…
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Voranfragen zur Beihilfefähigkeit von Zahnbehandlungen (Heil- und Kostenpläne)
WeiterlesenAufwendungen für eine zahnärztliche Behandlung bedürfen keiner vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit. Die Beantwortung eingehender Anfragen wird daher bis auf weiteres eingestellt. Entsprechende beihilferechtliche Informationen finden Sie in den Fachlichen Themen zur Beihilfe unter dem Stichwort „Zahnbehandlung“. Anfragen für kieferorthopädische Behandlungen sind hiervon nicht betroffen.