Den anspruchsberechtigten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Landes Rheinland-Pfalz wird mit den Bezügen für Januar 2023 eine Energiepreispauschale ausgezahlt.
Die Auszahlung der Energiepreispauschale steht unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung.
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