Altersdiskriminierung durch das vormalige Besoldungsdienstalter
Das Landesamt für Finanzen (LfF) hat die ruhenden Widerspruchsverfahren aufgegriffen und die individuell zustehenden Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche ermittelt.
Das LfF übersendet Ende März 2018 allen Widerspruchsführerinnen und -führern einen Widerspruchsbescheid. Die Zahlung einer Entschädigung erfolgt zusammen mit den Bezügen für den Monat April 2018. Detaillierte Informationen finden Sie hier:
- Nähre Erläuterungen zu den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (OVG) vom 16.01.2018 (Az. 2 A 11424/17; 2 A 11475/17; 2 A 11476/17)
- Zwei Anspruchsgrundlagen – eine Entschädigungszahlung
- Beginn und Ende des Anspruchszeitraums bzw. Entschädigungszeitraumes
- Höhe der Entschädigung
- Versorgungsberechtigte Personen
- Umsetzung der Zahlungsverpflichtung beim Land Rheinland-Pfalz
Wir haben für Sie auch eine Auswahl von Antworten auf häufig gestellte Fragen zur sog. Altersdiskriminierung zusammengestellt.