Fachliche Themen
Umsetzung der Zahlungsverpflichtung beim Land Rheinland-Pfalz
Eine Übertragung des Zahlungsanspruchs auf Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter, die selbst nicht Widerspruch eingelegt haben, ist ausgeschlossen.
Bei den hier zugesprochenen Entschädigungen handelt es sich nicht um Besoldungsleistungen, sondern um Ersatz eines immateriellen Schadens. Schadensersatz ist steuerfrei zu leisten. Die Beträge werden nicht verzinst.