Scheidung
Welche Unterlagen muss ich bei einer Scheidung vorlegen?
Das Landesamt für Finanzen (LfF) benötigt von Ihnen den vollständig ausgefüllten Vordruck „Erklärung zum Familienzuschlag“ (Vordruck-Nr.: LFF12_BEZ003).
Sie erhalten vom LfF Dienstbezüge?
Bitte übersenden Sie Ihrer personalverwaltenden Dienststelle das Scheidungsurteil bzw. das Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Das Urteil muss einen amtlichen Rechtskraftvermerk enthalten. Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, senden Sie Ihrer personalverwaltenden Dienststelle bitte einen Nachweis des Standesamtes zu.
Sie erhalten vom LfF Versorgungsbezüge?
Bitte übersenden Sie dem LfF das Scheidungsurteil bzw. das Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Das Urteil muss einen amtlichen Rechtskraftvermerk enthalten. Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, senden Sie dem LfF bitte einen Nachweis des Standesamtes zu.