Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 29.11.2021 in den Verhandlungen zur Anpassung des TV-L geeinigt. Der hierbei abgeschlossene "Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung)" sieht die Zahlung einer einmaligen Corona-Prämie bis spätestens 31.03.2022 vor.
Die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung an die Tarifbeschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt voraussichtlich mit der Entgeltabrechnung des Monats Februar 2022.
Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen der Corona-Sonderzahlung? Ihre Antworten finden Sie hier.