Den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern sowie den Anwärterinnen und Anwärtern des Landes Rheinland-Pfalz wird eine Corona-Sonderzahlung ausgezahlt. Die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung steht unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung.
Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen der Corona-Sonderzahlung? Ihre Antworten finden Sie hier.