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Corona-Sonderzahlung für Beamte/Richter/Rechtsreferendare

Den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern sowie den Anwärterinnen und Anwärtern des Landes Rheinland-Pfalz wird eine Corona-Sonderzahlung ausgezahlt. Die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung steht unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung.

Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen der Corona-Sonderzahlung? Ihre Antworten finden Sie hier.

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