Trennung
Eine Trennung müssen Sie uns nur mitteilen, wenn Sie Kinder haben. In diesem Fall benötigen wir die vollständig ausgefüllte Erklärung zum Familienzuschlag (Vordruck-Nr.: LFF12_BEZ003) und - falls die Kinder in Ihrem Haushalt leben - eine Haushaltsbescheinigung.
Sollten Sie Ihre Steuerkarte benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Weitere wichtige Themen
Kürzung nach Ehescheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft