Elternzeit
Wie erhalte ich Elternzeit?
Im Anschluss an die Mutterschutzfristen können Sie die Elternzeit bei Ihrer Personaldienststelle beantragen.
Sie informiert Sie gerne über die Fristen und Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.
Wie erhalte ich Elterngeld?
Das Elterngeld können Sie bei den Jugendämtern der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sowie der Landkreise beantragen. Sie erhalten von dort eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Bitte senden Sie uns diese zu. Sie erhalten diese von uns ausgefüllt zurück.
Erhalte ich Bezüge während der Elternzeit?
Für die Dauer Ihrer Elternzeit haben Sie keinen Anspruch auf laufende monatliche Bezüge. Beginnt oder endet die Elternzeit im Laufe eines Monats, bedeutet dies eine zeitanteilige Berechnung des Entgelts, das auf den Anspruchszeitraum entfällt.
Welche Auswirkungen hat die Elternzeit auf meine Beschäftigungszeit?
Zeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit zählen nach § 34 Absatz 3 TV-L als Beschäftigungszeit.
Ich bin befristet beschäftigt, kann ich ebenfalls Elternzeit beanspruchen?
Sie können Elternzeit in Ihrem befristeten Arbeitsverhältnis beanspruchen, das befristete Arbeitsverhältnis endet weiterhin mit Ablauf der Befristung.
Nur bei Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichen Mitarbeitern nach dem Wissenschaftszeitvertraggesetz und bei Berufsausbildungsverträgen verschiebt sich der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses um die Dauer der Elternzeit.
Was geschieht mit meiner betrieblichen Zusatzversorgung während meiner Elternzeit?
Ihre bestehende Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung der VBL besteht während der Elternzeit fort. Die Umlagen des Arbeitgebers und Ihre Beiträge entfallen während der Elternzeit.
Was mache ich mit meiner Entgeltumwandlung in der betrieblichen Zusatzversorgung während meiner Elternzeit?
Haben Sie vor der Elternzeit eine Entgeltumwandlung vereinbart , ruht diese Vereinbarung, wenn während der Elternzeit kein Entgelt gezahlt wird. Wir weisen hiermit auf die Möglichkeit hin, Ihre Entgeltumwandlung während der Elternzeit mit Eigenbeiträgen privat fortzuführen.
Was mache ich, wenn ich während meiner Elternzeit arbeitsunfähig erkranke?
Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Es wird kein Entgelt im Krankheitsfall gewährt, weder Entgeltfortzahlung noch Krankengeldzuschuss.
Erhalte ich eine Jahressonderzahlung während der Elternzeit?
Während Ihrer Elternzeit haben Sie keinen Anspruch auf laufende monatliche Bezüge.
Eine Jahressonderzahlung wird nur unter folgenden Voraussetzungen gezahlt:
- Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn Sie gem. § 20 TV-L am 01.12. im Arbeitsverhältnis stehen, unabhängig davon, ob Sie sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in Elternzeit befinden.
- Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahressonderzahlung ist dabei das durchschnittlich gezahlte Entgelt der Kalendermonate Juli und August und September. Im Kalenderjahr der Geburt bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem arbeitsvertraglich vereinbarten Beschäftigungsumfang am Tag vor dem Beginn der Elternzeit.
- Grundsätzlich vermindert sich der Anspruch auf Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem nicht für mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts bestand. Im Falle der Inanspruchnahme der Elternzeit unterbleibt eine Verminderung bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Anritt der Elternzeit Anspruch auf Entgelt bzw. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestanden hat. Die darüber hinaus gehende Elternzeit führt zur Kürzung der Jahressonderzahlung.