Tarifkräfte / Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter)
Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter), deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.1998 neu begründet wurde/wird, haben keinen Anspruch auf Zahlung einer Beihilfe.
Sicherung der fachlichen Themen vom 03.05.2022 für interne Zwecke.
Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter), deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.1998 neu begründet wurde/wird, haben keinen Anspruch auf Zahlung einer Beihilfe.