Nachsorgemaßnahmen, ambulante
Aufwendungen für eine aus medizinischen Gründen in unmittelbaren Anschluss an
- eine Krankenhausbehandlung oder
- stationäre Sanatoriumsbehandlung
erforderliche ambulante Nachsorgemaßnahme für
- chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche,
- die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
sind bis zu den unten genannten Höchstbeträgen beihilfefähig, wenn sie
- wegen der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung notwendig sind,
- um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder
- die anschließende ambulante ärztliche Behandlung zu sichern.
Die Aufwendungen sind je Einheit bis zu den nachfolgend genannten Höchstbeträgen beihilfefähig:
1. Analyse des Versorgungsbedarfs 68,00 EUR,
2. Koordinierung der verordneten Leistung 68,00 EUR und
3. Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme 68,00 EUR.
Die Nachsorgeeinheit beträgt jeweils 60 Minuten, die maßnahmebezogen in kleinere Zeiteinheiten zu je 15 Minuten aufgeteilt werden kann.
Eventuell anfallende Fahrtkosten und/oder anfallende Umsatzsteuer sind mit den Höchstbeträgen abgegolten.