Zum 01.01.2019 ändert sich die Zuständigkeit für Dienstunfallfürsorge-Angelegenheiten
der Beamtinnen und Beamten der Finanzverwaltung sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes.
Bisher ist das Landesamt für Finanzen für die Bearbeitung dieser Dienstunfallfürsorge-Angelegenheiten zuständig.
Ab dem Stichtag 01.01.2019 geht die Zuständigkeit auf die
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Schadenregulierungsstelle
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 17
56073 Koblenz
über.
Nützliche Informationen sowie Anträge und Unfallmeldungen zum Download finden Sie unter www.add.rlp.de.
An der Auszahlung von Unfallausgleich und Unfallruhegehältern durch das Landesamt für Finanzen ändert sich nichts.
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LfF