Nach den bisherigen Bestimmungen konnte eine Altersteilzeit nach §§ 80e und f LBG nur dann bewilligt werden, wenn Sie vor dem 01.01.2010 beginnt. Durch das Landesgesetz zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften und zur Verlängerung der Altersteilzeit vom 07.07.2009 (GVBl 2009, S 279) wurde die Frist vom 01.01.2010 bis zum 01.01.2012 hinausgeschoben.