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Reform des öffentlichen Dienstrechts

Das Landesgesetz zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts tritt am 01.07.2013 in Kraft.
Wesentliche Bestandteile des Landesgesetzes zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts sind das Landesbesoldungsgesetz (LBesG RP) und das Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG RP).
Nähere Informationen zum neuen Besoldungsrecht finden Sie in den „Fachlichen Themen“ unter folgenden Stichpunkten:

  • Familienzuschlag
  • Grundgehaltsstufen

Haben Sie Fragen zum neuen Besoldungsrecht? Ihre Antworten finden Sie hier.

 

Informationen zum neuen Versorgungsrecht finden Sie in den „Fachlichen Themen“ für Versorgungsempfänger, Witwen/ Witwer und Waisen.

Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen, die sich im Bereich der Versorgung durch das Inkrafttreten des LBeamtVG ergeben, finden Sie hier.
 

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