Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich heute in Erster Lesung mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung beschäftigt, mit dem die Besoldung und Versorgung für die Jahre 2017 und 2018 erhöht werden soll.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Tarifergebnis für die Beschäftigten zeit- und wirkungsgleich auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung um 2 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2017 sowie eine weitere Erhöhung von 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018 vor.
Das Land gibt durch die Tarifübernahme für die Beamtinnen und Beamten rund 99,5 Mio. Euro für 2017 und weitere rund 211,8 Mio. Euro für 2018 aus.
Es wurden bereits die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Vorgriffszahlungen für die berechtigten Personen durch das Landesamt für Finanzen mit den Julibezügen erfolgen können.
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LfF