Das Ministerium der Finanzen hat eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese finden Sie hier.
Hinweise zum weiteren Verfahren beim Landesamt für Finanzen
Die Auszahlung der erhöhten Bezüge erfolgt erstmalig mit der Bezügezahlung für den Monat Juli 2019 (rückwirkend ab dem 1. Januar 2019). Die Vorgriffszahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung. Neue Informationen werden wir unverzüglich auf dieser Homepage veröffentlichen.