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Entgeltanpassung ab 01.11.2024 für Tarifbeschäftigte des Landes RP

Gemäß der Tarifeinigung vom 09.12.2023 werden – im Vorgriff auf die noch abzuschließenden Änderungstarifverträge – die Tarifentgelte für die Beschäftigten der Länder ab dem 01.11.2024 wie folgt angepasst:

  • Die Tabellenentgelte der Beschäftigten nach dem TV-L/TV-L-Forst werden um einen Festbetrag von 200,00 Euro erhöht.
  • Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, TVA-L Pflege und TVA-L-Forst sowie der Praktikantinnen/Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden um einen Festbetrag von 100,00 Euro erhöht.

Die Auszahlung der erhöhten Entgelte erfolgt ab der Entgeltabrechnung des Monats November 2024 unter dem Vorbehalt der Rückforderung und Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.

 

Wichtiger Hinweis:

Nach dem im Rahmen der Tarifeinigung abgeschlossenen TV-Inflationsausgleich wurde für die Monate Januar bis Oktober 2024 jeweils eine Inflationsausgleichs-Monatszahlung geleistet. Diese Monatszahlung entfällt ab 01.11.2024. Im Vergleich zu den Vormonaten wird die Nettozahlung trotz der Tariferhöhung daher in vielen Fällen nicht deutlich höher, gegebenenfalls sogar etwas niedriger ausfallen, da die Inflationsausgleichszahlung im Vergleich zu den jetzt erhöhten Entgelten steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt wurde.

Die Auszahlung der ebenfalls im Rahmen der Tarifeinigung beschlossenen erhöhten Entgelte ab 01.02.2025 erfolgt ab der Entgeltabrechnung des Monats Februar 2025. Nähere Informationen hierzu werden zu gegebener Zeit wieder an dieser Stelle veröffentlicht.

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