Gemäß der Tarifeinigung vom 09.12.2023 werden die Tarifentgelte für die Beschäftigten der Länder ab dem 01.02.2025 wie folgt angepasst:
- Die Tabellenentgelte der Beschäftigten nach dem TV-L/TV-L-Forst werden um 5,5 % erhöht.
Soweit die Summe der Erhöhungen ab 01.11.2024 und 01.02.2025 insgesamt keine Erhöhung um 340,00 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 01.02.2025 auf 340,00 Euro gesetzt.
- Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, TVA-L Pflege und TVA-L-Forst sowie der Praktikantinnen/Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden um einen Festbetrag von 50,00 Euro erhöht.
Die Auszahlung der erhöhten Entgelte erfolgt ab der Entgeltabrechnung des Monats Februar 2025.
Die ab 01.02.2025 gültigen Entgelttabellen finden Sie hier.