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Einreichung von Schriftverkehr

Sie nehmen am e-Beihilfeverfahren teil und möchten Schriftverkehr bei der Beihilfestelle (z.B. Heil- und Kostenpläne, Versicherungsnachweise) oder einem anderen Dezernat des LfF (z.B. Besoldung oder Vergütung) einreichen?

Bitte sehen Sie davon ab, das eBeihilfe-Verfahren hierfür zu nutzen und reichen Sie die Unterlagen stattdessen über das Kontaktformular auf der Internetseite des LfF ein. Denn das eBeihilfe-Verfahren ist derzeit noch nicht für die Einreichung von Schriftverkehr bestimmt. Vielmehr wird bei einer Einreichung über das e-Beihilfeverfahren automatisch ein Beihilfeantrag generiert.

Beihilfeanträge werden nicht vorab gesichtet, so dass Schriftverkehr erst dann auffällt und bearbeitet wird, wenn der Beihilfeantrag tatsächlich in die Bearbeitung geht. Gerade bei längeren Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge führt dies zu einer verzögerten Beantwortung Ihres Anliegens.

Bei einer Übermittlung über das Kontaktformular ist hingegen gewährleistet, dass Ihr eingereichter Schriftverkehr zeitnah gelesen und an die zuständige Stelle weitergeleitet wird. Rückfragen nach dem Eingang und dem Bearbeitungsstand sowie ein eventuell erneutes Übersenden können so vermieden werden.

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