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Einführung SEPA – Zahlungsverfahren

SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Ab dem 01.02.2014 gilt dieses neue Zahlungsverfahren zwingend!
IBAN ersetzt die Kontonummer, BIC die Bankleitzahl.

Die ZBV wird SEPA ab dem 01.07.2013 für alle zahlungsrelevanten Vorgänge (Bezüge, Kindergeld, Beihilfe, Reisekosten u.a.) einführen. Ab diesem Zeitpunkt werden neue Kontodaten nur noch mit IBAN und BIC angenommen. Die persönliche IBAN und BIC kann bei der Hausbank erfragt werden. In der Regel findet man diese Angaben auch auf dem Kontoauszug. Alle bestehenden Kontoverbindungen werden auf IBAN und BIC maschinell umgestellt.

Nähere Informationen über SEPA erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder über www.sepadeutschland.de.
 

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