Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz werden ab dem 01.11.2024 und 01.02.2025 angepasst. Grundlage hierfür ist das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025.
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