Zum 01.10.2018 wurde die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Überführung der Vorgriffsregelungen (Rundschreiben vom 22.11.2016, MinBl. S. 280) zu den am 01.01.2017 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes in materielles Recht (Inkrafttreten mit rückwirkender Wirkung vom 01.01.2017);
- Erhöhung der beihilfefähigen Höchstbeträge von Heilbehandlungen und Überarbeitung der jeweiligen Leistungsbeschreibungen;
- Überarbeitung und Erweiterung der Voraussetzungen für die Anerkennung von Fahrtkosten und von Kosten für eine Familien- und Haushaltshilfe;
- Übernahme von Leistungsveränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit);
- Überarbeitung des Verzeichnisses der wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethoden.
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