Familienzuschlag
Was ist ein Familienzuschlag?
Der Familienzuschlag besteht aus einem
- ehegatten- bzw. partnerbezogenen Anteil (Familienzuschlag der Stufe 1) und einem
- kinderbezogenen Anteil (weitere Stufen des Familienzuschlags).
Wer erhält den ehegatten- bzw. partnerbezogenen Anteil im Familienzuschlag?
Sie erhalten als Witwe bzw. Witwer den ehegatten- bzw. partnerbezogenen Anteil im Familienzuschlag.
Wer erhält den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag?
Sie erhalten den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag, wenn Sie;
- das Kindergeld erhalten
oder - grundsätzlich Anspruch auf das Kindergeld haben, jedoch eine andere Person das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gewährt wird.
Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag wird für jedes Kind insgesamt nur einmal gewährt.
Wie erhalte ich den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag?
Bitte übersenden Sie eine Geburtsurkunde und die Erklärung zum Familienzuschlag (Vordruck-Nr.: LFF12_BEZ003).
Wie hoch ist der Familienzuschlag?
Die aktuelle Übersicht zum Familienzuschlag finden Sie hier.