Eheschließung
Erhalte ich nach einer erneuten Heirat weiterhin Witwen-/Witwergeld?
Nach Ihrer Heirat haben Sie keinen Anspruch mehr auf Witwen-/Witwergeld. Sie erhalten jedoch eine Abfindung. Diese beträgt das 24-fache des für den Monat, in dem Sie heiraten, zu zahlenden Betrages des Witwen-/Witwergeldes.
Bitte teilen Sie uns daher Ihre Heirat möglichst bald mit und legen Sie uns die Heiratsurkunde vor.
Zum 01.01.2009 treten beim Personenstandsrecht verschiedene Änderungen in Kraft. Unter anderem entfallen die bisher in §§ 67 und 67a PStG enthalten Vorgaben, dass eine kirchliche Eheschließung zeitlich immer nur nach einer vor dem Standesamt (zivilrechtlich) vollzogen Eheschließung erfolgen darf.
Damit ist es zukünftig möglich, dass Paare ausschließlich kirchlich heiraten, ohne zu einem späteren Zeitpunkt eine zivilrechtliche Ehe einzugehen.
Hinsichtlich der Regelungen zum Erlöschen der Witwenversorgung im Fall der Wiederverheiratung hat dies zur Folge, dass eine nur kirchlich vollzogene Trauung ohne anschließende standesrechtliche Änderung nicht zu einem Wegfall des Zahlungsanspruchs führt.