Begründung einer Lebenspartnerschaft
Erhalte ich nach (erneuter) Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft weiterhin Witwen-/Witwergeld?
Nach (erneuter) Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie keinen Anspruch mehr auf Witwen-/Witwergeld. Sie erhalten jedoch eine Abfindung.
Diese beträgt das 24-fache des für den Monat, in dem Sie die Lebenspartnerschaft begründen, zu zahlenden Betrages des Witwen-/Witwergeldes.
Bitte teilen Sie uns daher die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft möglichst bald mit und legen uns die Lebenspartnerschaftsurkunde vor.