Bezügeanpassung nach dem LBVAnpG 2024/2025 bis 01.11.2024
Das neue Thema soll lauten: „Bezügeanpassung nach dem Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) zum 01.01.2024 bzw. 01.07.2024“
Mit dem Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025), veröffentlicht am 03.05.2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz, wurden Bezügeanpassungen zum 01.01.2024 bzw. 01.07.2024 beschlossen.
Rückwirkend zum 01.01.2024 wird der kinderbezogene Familienzuschlag ab dem dritten Kind nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) von 605,00 Euro auf 726,00 Euro erhöht. Die Anpassung der Bezüge erfolgt mit der Bezügezahlung für den Monat Juni 2024. Ebenso erfolgt eine Nachzahlung für den Zeitraum von Januar 2024 bis Mai 2024 mit den Bezügen für den Monat Juni 2024. Näheres können Sie Ihrer Bezügemitteilung für den Monat Juni 2024 und der Gesamtübersicht Familienzuschlag entnehmen, diese finden Sie hier.
Zum 01.07.2024 werden die nachfolgend genannten Zulagen nach den Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B erhöht:
(alle aufgeführten Beträge richten sich nach einem Beschäftigungsumfang von 100,00 v.H. – nähere Informationen finden Sie auf Ihrer Bezügemitteilung für den Monat Juli 2024)
- Stellenzulage als Luftfahrzeugführerin/Luftfahrzeugführer mit der Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen von 383,48 Euro auf 521,00 Euro
- Stellenzulage als sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige von 306,78 Euro auf 417,00 Euro
- Stellenzulage als Nachprüferin/Nachprüfer von Luftfahrtgerät von 106,52 Euro auf 145,00 Euro
- Stellenzulage (Sicherheitszulage) für Beamtinnen/Beamte beim Verfassungsschutz
in der Besoldungsgruppe A5 von 119,84 Euro auf 163,00 Euro,
in den Besoldungsgruppen A6 bis A9 von 159,79 Euro auf 217,00 Euro
in den Besoldungsgruppen ab A10 von 199,73 Euro auf 271,00 Euro
- Stellenzulage für den Polizei- und Steuerfahndungsdienst
nach einer Dienstzeit von einem Jahr von 66,35 Euro auf 90,00 Euro
nach einer Dienstzeit von zwei Jahren von 132,69 Euro auf 180,00 Euro
- Stellenzulage für Beamtinnen/Beamte der Feuerwehr
nach einer Dienstzeit von einem Jahr von 66,35 Euro auf 90,00 Euro
nach einer Dienstzeit von zwei Jahren von 132,69 Euro auf 180,00 Euro
- Stellenzulage für Beamtinnen/Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankenanstalten
bis zu einer Dienstzeit von drei Jahren von 99,51 Euro auf 135,00 Euro
ab einer Dienstzeit von drei Jahren von 132,69 Euro auf 180,00 Euro
- Stellenzulage im Außendienst der Steuerprüfung
in den Besoldungsgruppen A6 bis A9 von 17,76 Euro auf 25,00 Euro
in den Besoldungsgruppen A9 bis A13 von 39,95 Euro auf 55,00 Euro
- Zulage für Beamtinnen/Beamte mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker von 39,95 Euro auf 55,00 Euro
- Lehrzulage (§ 3 Lehrzulagenverordnung) von 66,58 Euro auf 91,00 Euro
- Zulagen der Lehrkräfte-Stellenzulagenverordnung
von 26,63 Euro auf 37,00 Euro
von 53,26 Euro auf 74,00 Euro
von 79,89 Euro auf 111,00 Euro
Ebenfalls werden zum 01.07.2024 die Anwärtergrundbeträge und die Zulagen der C-Besoldung erhöht. Nähere Informationen finden Sie hier.
Der Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare nach der Landesverordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wird ebenso erhöht. Nähere Informationen finden Sie hier.
Zum 01.07.2024 entfällt in den Besoldungsgruppen A12 bis A14 die Stufe 3 und in der Besoldungsgruppe R1 die Stufe 1. Die in den vorgenannten Stufen zugeordneten Beamtinnen/Beamte sowie Richterinnen/Richter werden an diesem Tag der nächsthöheren Stufe zugeordnet. Nähere Informationen finden Sie hier.
Informationen zu der Bezügeanpassung zum 01.11.2024 bzw. 01.02.2025 folgen zu gegebener Zeit.