Vermögenswirksame Leistungen
Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Ab dem 01.01.2012 entfallen für Beamte und Richter des Landes Rheinland-Pfalz die vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von grundsätzlich 6,65 EUR.
Lediglich die vermögenswirksame Anlage von Teilen der Bezüge bleibt weiterhin möglich.
Die vermögenswirksamen Leistungen werden jedoch während der Laufzeit eines Vermögensbildungsvertrages über den 31.12.2011 hinaus, längstens jedoch bis zum 31.12.2012 fortgezahlt, wenn die vermögenswirksamen Leistungen für den Kalendermonat Dezember 2011 aufgrund eines vor dem 01.01.2012 abgeschlossenen Vertrages gewährt wurden.
Wie und in welcher Höhe kann ich vermögenswirksam sparen?
Wenn Sie folgende Anlageformen wählen
- Vermögensbeteiligungen z.B. Wertpapiersparvertrag
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen
- Sparverträge
können wir den gewünschten Betrag an das von Ihnen gewählte Anlageinstitut überweisen.
Weitere Informationen zum Thema vermögenswirksames Sparen können bei Kreditinstituten, Versicherungen oder Bausparkassen eingeholt werden.
Wie beantrage/ändere ich die vermögenswirksamen Leistungen?
Wir benötigen eine Ablichtung oder Durchschrift des Vertrages mit Bankverbindung, Kontonummer und Vertragsnummer.
Sofern ein Vermögensbildungsvertrag ausläuft oder sich ändert ist dies dem LfF unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist der Zeitpunkt der Beendigung des bestehenden Vermögensbildungsvertrages mitzuteilen, da an die Kreditinstitute abgeführte Beträge dort nicht mehr zu verbuchen sind.