Pflege, dauernde, ambulant/stationär
Pflege, dauernde, ambulant/stationär
Informationen zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen im Fall einer dauernden Pflegebedürftigkeit, insbesondere zu den Themen:
- Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor?
- Wer entscheidet über das Vorliegen einer dauernden Pflegebedürftigkeit?
- Welche Pflegearten gibt es?
- Welche Beihilfen können gewährt werden?
finden Sie hier:
- Merkblatt über die Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten Vordruck-Nr.: LfF18_BEIH013)
Wenn Sie erstmals einen Antrag auf Beihilfe zu Pflegeaufwendungen stellen, benötigen wir je nach Pflegeart folgende Unterlagen von Ihnen:
- Ersteinstufung in häusliche Pflege (Pflegegeld, Kombinationspflege, Berufspflegekraft):
- den vollständigen Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung/-kasse (das Gutachten des medizinischen Dienstes ist nicht ausreichend und nur für
Ihre Unterlagen bestimmt, bitte nicht zusenden),
- den vierseitigen Antrag auf Beihilfe (bitte insbesondere Seite 3 vollständig ausfüllen).
- Ersteinstufung in stationäre Pflege:
- den vollständigen Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung/-kasse (das Gutachten des medizinischen Dienstes ist nur für Ihre Unterlagen
bestimmt, bitte nicht zusenden),
- den vierseitigen Antrag auf Beihilfe (bitte insbesondere Seite 3 vollständig ausfüllen),
- Nachweis der Einkünfte (zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrente, etc.),
- Nachweis über die Heimentgelte auf Grundlage der Pflegesatzvereinbarungen und Vergütungsverträge mit den Leistungsträgern (Pflegekassen).
Für die Geltendmachung von Aufwendungen im Falle einer Ersatz- oder Verhinderungspflege fügen Sie Ihrem Beihilfeantrag bitte diese Anlage bei:
- Anlage Ersatz-/Verhinderungspflege (Vordruck-Nr. LfF18_BEIH103)