Neueinstellung
Das Landesamt für Finanzen ist ab dem Tag Ihrer Ernennung zur Beamtin/zum Beamten des Landes Rheinland-Pfalz für die Festsetzung und Auszahlung Ihrer Bezüge zuständig. Dazu benötigen wir einerseits verschiedene Mitteilungen Ihrer Personaldienststelle, welche uns im Regelfall elektronisch übermittelt werden. Andererseits benötigen wir von Ihnen einige Angaben, welche Ihnen nachfolgend näher erläutert werden.
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, werden Sie schriftlich über die Zahlungsaufnahme Ihrer Bezüge informiert. Diesem Schreiben können Sie auch Ihre LfF-Personalnummer entnehmen. Mit Hilfe dieser LfF-Personalnummer erfolgt eine Zuordnung an den für Sie zuständigen Bearbeiter. Bitte geben Sie daher bei jedem Schreiben, Vordruck oder Anruf Ihre zutreffende LfF-Personalnummer mit an. Sie beschleunigen hierdurch die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung zur Festsetzung Ihrer Bezüge" LFF12_BEZ001
Bitte achten Sie hierbei insbesondere auf:
- die Angabe Ihrer korrekten IBAN mit Angaben zum Geldinstitut
- die Angabe Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID; nicht Ihre Steuernummer)
- Angaben zu Ihrer Steuerklasse
- Name / Anschrift Ihrer Krankenkasse mit Angabe zum Versicherungsstatus (privatversichert / gesetzlich versichert)
Bitte geben Sie hier immer die aktuell gültige Versicherung an. Sofern sich diese in Zukunft ändern sollte, zeigen Sie uns bitte die Änderung an.
Ich bin verheiratet. Werden weitere Unterlagen benötigt?
Sofern Sie verheiratet sind, senden Sie uns bitte ergänzend die "Erklärung zum Familienzuschlag" LFF12_BEZ003 zu. Bitte legen Sie eine Heiratsurkunde bei Ihrer Personaldienststelle vor. Diese wird sodann die notwendigen Daten an uns übermitteln.
Ich habe Kinder. Werden weitere Unterlagen benötigt?
Sofern Sie Kinder haben, senden Sie uns bitte ergänzend die "Erklärung zum kinderbezogenen Familienzuschlag" LFF12_BEZ007 zu. Die Erklärung ist für jedes Kind getrennt auszufüllen. Bitte legen Sie die Geburtsurkunden Ihrer Kinder bei Ihrer Personaldienststelle vor. Diese wird sodann die notwendigen Daten an uns übermitteln.
Ich bin ledig oder geschieden. Gleichzeitig habe ich eine andere Person, z.B. mein Kind, in meinen Haushalt aufgenommen. Werden weitere Unterlagen benötigt?
Bitte senden Sie uns in diesem Fall ergänzend die „Erklärung zum personenstandsabhängigen Familienzuschlag wegen der Aufnahme einer anderen Person in Ihre Wohnung“ LFF12_BEZ008b zu.
Ich habe einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge (sogenannte Riester-Rente) abgeschlossen. Werden weitere Unterlagen benötigt?
Bitte übersenden Sie uns ergänzend die „Einverständniserklärung“ LFF12_BEZ004 zur Datenübermittelung zu. Nähere Ausführungen zu dem Thema private Altersvorsorge finden Sie auch hier.
Ich habe alle Unterlagen eingereicht. Dennoch habe ich bislang keine Bezügezahlung erhalten. Woran kann das liegen?
Zur Aufnahme der Bezügezahlung sind wir neben Ihren Angaben auch auf verschiedene Angaben Ihrer Personaldienststelle angewiesen. Sobald uns alle für die Zahlungsaufnahme relevanten Unterlagen vollständig vorliegen, wird die Bezügezahlung aufgenommen. Selbstverständlich werden wir Ihnen – nach Vorlage aller relevanten Unterlagen – so schnell wie möglich Ihre ersten Bezüge auszahlen – ggf. auch untermonatig per Abschlag. Über die Zahlungsaufnahme erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung von uns. Anschließend erfolgt die Auszahlung Ihrer Bezüge monatlich im Voraus.