Neueinstellung
Ab Beginn Ihres Ausbildungsverhältnisses sind wir für die Festsetzung und Auszahlung Ihrer Unterhaltsbeihilfe zuständig. Dazu benötigen wir die Mitteilung Ihrer Personaldienststelle über Ihre Einstellung. Außerdem müssen uns folgende Unterlagen vorliegen:
- Personalfragebogen für Rechtsreferendarinnen und Referendare (Vordruck-Nr.: LFF14_ENT015)
Gilt nur, wenn Sie verheiratet sind:
- Erklärung zum Familienzuschlag (Vordruck-Nr.: LFF12_BEZ003)
- Kopie Heiratsurkunde
Gilt nur, wenn Sie Kinder haben:
- Kopien der Geburtsurkunden (näheres zum Thema Geburt)
- Erklärung zum Familienzuschlag (Vordruck-Nr.: LFF12_BEZ003)
Die Auszahlung Ihrer Bezüge erfolgt am letzten Werktag eines jeden Kalendermonats für den laufenden Kalendermonat auf ein im Inland eingerichtetes Girokonto. Bitte beachten Sie, dass für Teilmonate, z. Bsp. zu Beginn des Rechtsreferendariats, die Zahlung nur anteilig der Kalendertage erfolgt.
Ihre ersten Bezüge erhalten Sie zum nächstmöglichen Termin. Sollte es zu Verzögerungen kommen, werden wir Ihnen selbstverständlich einen Abschlag in ungefährer Höhe Ihrer zu erwartenden Unterhaltsbeihilfe auszahlen. Die Verrechnung des Abschlags erfolgt dann bei der ersten Gehaltsabrechnung mit Ihren tatsächlich zustehenden Bezügen.
Sobald Sie Ihre Ausbildung angetreten haben und alle für die Auszahlung notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie von uns eine Personalnummer. Mit Hilfe dieser Personalnummer erfolgt die Zuordnung zu dem für Sie zuständigen Bearbeiter. Bitte geben Sie daher Ihre Personalnummer bei jedem Schreiben, Vordruck oder Anruf an. Ihre aktuelle Personalnummer finden Sie immer auf Ihrer neuesten Gehaltsmitteilung („Mein Aktenzeichen“).