Lohnbescheinigung
Lohnsteuerbescheinigungen der Versorgungsempfänger für das Jahr 2011
Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (Feld 29)
Für das Jahr 2011 sind allen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern zwei Lohnsteuerbescheinigungen (Grund: Umstellung auf ein neues Bezügeabrechnungsverfahren) zugesandt worden.
In Feld 29 dieser Bescheinigungen ist jeweils die maßgebende „Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag“ ausgewiesen.
Soweit an dieser Stelle in den beiden Bescheinigungen unterschiedliche Beträge genannt werden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Ihre Steuerabzugsbeträge wurden richtig berechnet.
- Grundlage für die Berechnung Ihres Versorgungsfreibetrages ist der Betrag aus der Bescheinigung für den zweiten Abrechnungszeitraum.
- In Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 sind diese beiden Beträge nicht zu addieren. Es ist lediglich der Betrag aus der Bescheinigung für den zweiten Abrechnungszeitraum zu übernehmen.
Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen Ihre Fragen zur Lohnsteuerbescheinigung 2011 beantwortet haben.