Jahressonderzahlung
Wann erhalte ich eine Jahressonderzahlung?
- Sie erhalten eine Jahressonderzahlung, wenn Sie am 01. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Sie wird mit dem Ausbildungsentgelt für November gezahlt.
- Werden Sie nach der Ausbildung im unmittelbaren Anschluss von Ihrem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen, das noch am 01. Dezember besteht, erhalten Sie die Jahressonderzahlung anteilig aus dem Ausbildungs- und dem Arbeitsverhältnis im November ausgezahlt.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung?
Sie beträgt 95 % des jeweiligen Ausbildungsentgelts, das Ihnen für November zusteht.
Gibt es Besonderheiten?
- Für volle Kalendermonate, in denen Sie keinen Anspruch auf Ausbildung-, oder Urlaubsentgelt beziehungsweise Krankenbezüge aufgrund Arbeitsunfähigkeit haben, vermindert sich der Anspruch um ein Zwölftel.
Es sei denn, Sie befinden sich in dieser Zeit
- in Mutterschutz
oder - Elternzeit und hatten am Tag vor Antritt der Elternzeit Anspruch auf Ausbildungsentgelt oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die Verminderung unterbleibt nur für Kalendermonate im Geburtsjahr des Kindes.
Warum sind die Steuerabzüge zu hoch?
Bei der Jahressonderzahlung handelt es sich um eine Einmalzahlung, die als "Sonstiger Bezug" zu versteuern ist.