Freibetrag
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte müssen Sie jedes Jahr neu bei Ihrem zuständigen Finanzamt eintragen lassen. Soweit ein Kinderfreibetrag nicht bereits auf Ihrer Steuerkarte eingetragen ist (im Regelfall werden dort nur Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt) können Sie diesen ebenfalls bei Ihrem zuständigen Finanzamt eintragen lassen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Voraussetzungen bzw. zu den benötigten Nachweisen an Ihr zuständiges Finanzamt.