Arbeitsunfähigkeit
Wie lange werden meine Bezüge bei einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankenbezüge (Entgeltfortzahlung) für die Dauer von sechs Wochen.
Waren Sie bereits sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig, stehen Ihnen keine Krankenbezüge mehr zu. Es sei denn,
- dass Sie zum Zeitpunkt der erneuten Arbeitsunfähigkeit bereits sechs Monate wieder gearbeitet haben
oder - 12 Monate seit dem Beginn Ihrer ersten Erkrankung zurückliegen.
Was ist Krankengeld?
Sofern Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten Sie nach Ablauf der Krankenbezüge Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Wegen des Antrags auf Krankengeld wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Arbeitsunfähig nach Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit?
In diesem Fall erhalten Sie nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes von 6 Wochen einen Krankengeldzuschuss bis zum Ende der 26. Woche seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe der Differenz zwischen den Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und den Nettokrankenbezügen gezahlt. Voraussetzung ist, dass der zuständige Unfallversicherungsträger den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit anerkennt.