Altersteilzeit
Was ist Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, die Ihnen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht.
Welche Auswirkungen hat die Altersteilzeit auf die Höhe meiner Bezüge?
Ihre Bezüge in der Altersteilzeit setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Ihren bisherigen Dienstbezüge entsprechend dem Umfang der Ihnen bewilligten Teilzeitbeschäftigung und
- dem Altersteilzeitzuschlag.
1) Ihre bisherigen Dienstbezüge entsprechend dem Umfang der Ihnen bewilligten Teilzeitbeschäftigung
Während der Altersteilzeit stehen Ihnen grundsätzlich – wie bei einer Teilzeitbeschäftigung – Dienstbezüge in Höhe Ihres jeweiligen Beschäftigungsumfangs zu (§ 9 Abs. 1 LBesG). Für Ihnen zustehende Stellenzulagen können ggf. Besonderheiten bestehen (§ 9 Abs. 2 LBesG).
2) Der Altersteilzeitzuschlag
Daneben wird Ihnen ein nicht ruhegehaltfähiger Altersteilzeitzuschlag gewährt (§ 42 LBesG). Der Altersteilzeitzuschlag ist grundsätzlich steuerfrei. Er wird jedoch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen unterliegt (Progressionsvorbehalt nach § 32 b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g EStG).
Sofern Sie eine Altersteilzeitbeschäftigung bis zum Erreichen Ihrer gesetzlichen Altersgrenze ausüben (§ 75a LBG bzw. § 10 Landesrichtergesetz) beträgt der Altersteilzeitzuschlag 20 v.H. der auf die Verminderung der Arbeitszeit entfallenden Dienstbezüge.
Sofern Sie sich über Ihre Altersgrenze hinaus in Altersteilzeit befinden (§ 75 b LBG) steht Ihnen ein Altersteilzeitzuschlag in Höhe von 40 v.H. der auf die Verminderung der Arbeitszeit entfallenden Dienstbezüge zu. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass der Altersteilzeitzuschlag ab dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihre Altersgrenze erreichen, steuerpflichtig wird.
Berechnungsbeispiele für die Höhe der Bezüge
Beispiel 1: Altersteilzeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze
Einem Beamten wird eine Teilzeitbeschäftigung nach § 75a LBG für die Zeit vom 01.08.2023 bis 31.07.2029 gewährt.
Der Beamte erbringt eine Dienstleistung in Höhe von 12 von 24 Wochenstunden (= 50 %).
Durch die Bewilligung der Altersteilzeit vermindern sich die Bezüge von 24/24 Wochenstunden auf 12/24 Wochenstunden:
Bezügebestandteil | vor Bewilligung der Altersteilzeit | Verminderung um | Verminderung auf |
---|---|---|---|
Grundgehalt (A12/Stufe 12) | 5.142,66 € | 2.571,33 € | 2.571,33 € |
Personenstandsabhängiger Familienzuschlag | 77,11 € | 38,55 € | 38,56 € |
Summe (brutto) | 5.219,77 € | 2.609,88 € | 2.609,89 € |
Daneben wird dem Beamten ein Altersteilzeitzuschlag in Höhe von 20 v.H. der auf die Verminderung entfallenden Dienstbezüge gewährt. Demnach ergibt sich ein Altersteilzeitzuschlag in Höhe von 521,98 € (= 2.609,88 € x 20 v.H.)
Beispiel 2: Altersteilzeit über die gesetzliche Altersgrenze hinaus
Einer Beamtin wird eine Teilzeitbeschäftigung nach § 75b LBG für die Zeit vom 01.08.2023 bis 31.07.2029 gewährt.
Während der Arbeitsphase erbringt die Beamtin eine Dienstleistung in Höhe von 12 von 24 Wochenstunden (= 50 %).
Durch die Bewilligung der Altersteilzeit vermindern sich die Bezüge von 24/24 Wochenstunden auf 12/24 Wochenstunden:
Bezügebestandteil | vor Bewilligung der Altersteilzeit | Verminderung um | Verminderung auf |
---|---|---|---|
Grundgehalt (A12/Stufe 12) | 5.142,66 € | 2.571,33 € | 2.571,33 € |
Personenstandsabhängiger Familienzuschlag | 77,11 € | 38,55 € | 38,56 € |
Summe (brutto) | 5.219,77 € | 2.609,88 € | 2.609,89 € |
Daneben wird der Beamtin ein Altersteilzeitzuschlag in Höhe von 40 v.H. der auf die Verminderung entfallenden Dienstbezüge gewährt. Demnach ergibt sich ein Altersteilzeitzuschlag in Höhe von 1.043,95 € (= 2.609,88 € x 40 v.H.)
Welche Auswirkungen hat die Altersteilzeit auf meinen künftigen Versorgungsanspruch?
Die in der Altersteilzeit zurückgelegte Dienstzeit ist entsprechend dem tatsächlichen Beschäftigungsumfang ruhegehaltfähig. Die in der Altersteilzeit zurückgelegten Dienstzeiten werden entsprechend den Bestimmungen einer Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt.
Welche Auswirkungen hat die Altersteilzeit auf meine Beihilfe?
Die Altersteilzeit hat keine Auswirkungen auf Ihren bisherigen Beihilfeanspruch. Die Kostendämpfungspauschale mindert sich entsprechend der Arbeitszeit.
Wo beantrage ich Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit müssen Sie bei Ihrer Personaldienststelle beantragen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
- Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen Ihre Personaldienststelle. Die Möglichkeiten und Ausgestaltungen der Altersteilzeit müssen Sie mit Ihrer Personaldienststelle besprechen.
- Nähere Informationen zu der Höhe Ihrer Bezüge und zum Altersteilzeitzuschlag können Sie auch dem Merkblatt zur Altersteilzeit entnehmen.