Umzug
Im Sinne der umzugskostenrechtlichen Regelung ist ein Umzug eines Berechtigten und seiner Familienangehörigen erfolgt, wenn er den Lebensmittelpunkt seiner Familie am früheren Wohnort aufgegeben, ihn an den neuen Ort verlegt hat und die häusliche Gemeinschaft dort fortsetzt, d.h. eine Zweitwohnung am neuen Dienstort reicht nicht aus.