Häufigkeitszuschlag
Ist innerhalb von fünf Jahren ein Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung vorausgegangen, so wird ein Zuschlag in Höhe von 50 v. H. der Pauschvergütung gewährt Der sog. Häufigkeitszuschlag dient dem Ausgleich von umzugsbedingten Schäden an Mobiliar und sonstiger Wohnungseinrichtung im Falle kurzfristig aufeinander folgender Umzüge.