Anspruchsvoraussetzungen
Rechtliche Grundlage für die Abrechnung der Umzugskostenvergütung ist die verbindliche Zusage des Dienstherrn, im (erwarteten) Falle des Umzuges an den neuen Dienstort die entstehenden Kosten im Rahmen des Landesumzugskostengesetzes zu übernehmen (Zusage der Umzugskostenvergütung). Die Zusage der Umzugskostenvergütung stellt einen ausschließlich begünstigenden Verwaltungsakt dar, so dass die dagegen gerichteten Rechtsbehelfe mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig zurückzuweisen sind.