Anspruchsberechtigte
Anspruchsberechtigt sind unmittelbare und mittelbare Landesbeamte sowie zu einem Dienstherrn nach § 2 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz abgeordnete Beamte,
Richter im Landesdienst sowie in den Landesdienst abgeordnete Richter, Beamte und Richter im Ruhestand, frühere Beamte und Richter, die wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichens der Altersgrenze entlassen worden sind sowie Hinterbliebene der vorgenannten Personen. Im Rahmen der Tarifbestimmungen wird die Umzugskostenvergütung auch für Beschäftigte gewährt.