Andere Personen
Andere Personen im Sinne des Landesumzugsgesetzes sind beispielsweise der Ehegatte oder Lebenspartner und die ledigen Kinder, nicht aber der oder die Verlobte oder der Freund / die Freundin.
Andere Personen im Sinne des Landesumzugsgesetzes sind beispielsweise der Ehegatte oder Lebenspartner und die ledigen Kinder, nicht aber der oder die Verlobte oder der Freund / die Freundin.