Abschlagszahlungen
Eine Abschlagszahlung ist ein Vorschuss auf die Kosten, die durch einen Umzug voraussichtlich entstehen. Der gezahlte Abschlag steht unter dem Vorbehalt und wird mit der Abrechnung des Umzuges verrechnet. Eine Abschlagszahlung ist vor dem Umzug schriftlich (formlos, auch als Email) zu beantragen. Die zu erwartende Höhe der Umzugskostenvergütung soll dabei den Betrag von 200 Euro übersteigen. Als Abschlag werden höchstens 80 v. H. der voraussichtlichen Umzugskosten gezahlt.