Zu- und Abgang
Unter Zugang ist die verkehrsübliche Fahrt von der Wohnung bzw. Dienststelle bis zum Bahnhof / Flughafen zu verstehen. Mit Abgang ist die verkehrsübliche Fahrt vom Bahnhof / Flughafen zur Wohnung bzw. Dienststelle gemeint.
Unter Zugang ist die verkehrsübliche Fahrt von der Wohnung bzw. Dienststelle bis zum Bahnhof / Flughafen zu verstehen. Mit Abgang ist die verkehrsübliche Fahrt vom Bahnhof / Flughafen zur Wohnung bzw. Dienststelle gemeint.