Vorstellungsreise
Sind Bewerber aus besonderem dienstlichen Interesse zur persönlichen Vorstellung aufgefordert worden, können ihnen für die hierzu erforderlichen Reisen im Inland Fahrkostenerstattung und Wegstreckenentschädigung bis zur Höhe der notwendigen Kosten der billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels gewährt werden. Entstandenen Kosten am Wohnort und am Vorstellungsort werden nicht erstattet. Das besondere dienstliche Interesse ist nachzuweisen.