Verzicht Reisekosten
Grundsätzlich kann auf die Reisekostenvergütung verzichtet werden. Ein Verzicht ist allerdings ausgeschlossen, wenn zuvor eine Abschlagszahlungen für die zu erwartenden Reisekosten gewährt wurde.
Grundsätzlich kann auf die Reisekostenvergütung verzichtet werden. Ein Verzicht ist allerdings ausgeschlossen, wenn zuvor eine Abschlagszahlungen für die zu erwartenden Reisekosten gewährt wurde.