Taxikosten
Die Kosten werden übernommen, wenn die Benutzung aus triftigen Gründen erfolgt.
Zu den triftigen Gründen für die Benutzung eines Taxis gehören beispielsweise:
- Transport von umfangreichem dienstlichem Gepäck
- kein oder nicht zeitgerechter regelmäßiger Verkehr öffentlicher Beförderungsmittel
- zwingende persönliche Gründe (Gesundheitszustand)
- die gemeinsame Nutzung durch mehrere Dienstreisende.
Die Gründe sind in der Reisekostenabrechnung anzugeben. Liegen keine triftigen Gründe vor, wird lediglich der Fahrpreis für öffentliche Verkehrsmittel erstattet.